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Info Riester Rente

Vorsorge > Riester Rente



Was ist Riester Rente?


Die nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester benannte private Zusatzrente soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente schließen. Die zum 01.01.2002 eingeführte Riester Rente ist auf freiwilliger Basis aufgebaut und bietet eine verlässliche Unterstützung für Ihre gesetzliche Rente. Mit staatlichen Förderungen wie Zulagen und Steuererleichterungen ist die Riester Rente für Arbeitnehmer, Beamte, Verhei-ratete und Eltern eine attraktive Altersvorsorge.

Die
Vorteile einer Riester Rente haben wir für Sie auf einem Blick zusammengestellt:


üStaatliche Zulagen
üZuschüsse für Ehepartner und Kinder
üHohe steuerliche Freibeträge
üAuszahlung als lebenslange Rente möglich
üHohe Renditen. Bei Arbeitslosigkeit nicht Hartz IV angerechnet
üDie Förderrente ist sicher vor Pfändungen
üEin hohes Maß an Transparenz und Flexibilität


Die fünf Kriterien für eine geförderte Riester Rente

Damit Ihre Altersvorsorge den "Riester-Renten-Stempel" erhält und Sie die staatlichen Förderungen nutzen können, muss Ihr Altersvorsorgevertrag nicht mehr 11 sondern nur noch folgende 5 Kriterien erfüllen:


1)Unisex Tarife (Männer und Frauen erhalten bei gleichen eingezahlten Beiträgen die gleichen monatlichen Leistungen), Auszahlung nicht vor 60, die Möglichkeit für Hinterbliebenenschutz und Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit muss gegeben sein.

2)Garantie für eingezahlte Beiträge

3)Zulässig sind Verträge, die eine monatliche Rente ein Leben lang auszahlen oder einen Auszahlungsplan mit einer Einmalauszahlung oder Auszahlung in Teilraten beinhalten.

4)Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf mindestens 5 Jahre verteilt.

5)Eine Klausel, die besagt, dass man den Vertrag ruhen, kündigen und wechseln sowie Mittel aus dem Vertrag für Kauf oder Bau eines Eigenheims entnehmen kann.


Durch die Änderungen gewinnen die Riester-Produkte an Flexibilität und Attraktivität. Der Anleger hat mehr Kapital zur freien Verwendung, ihm steht bis zu 30% Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung, ohne Rückzahlung der Förderungen. Bereits abgeschlossene Verträge können den neuen Zertifizierungskriterien angepasst werden.


Die Leistungen der Riester Rente

Je nach Vertragsabschluß bestehen die Leistungen der Förderente wie folgt aus einer:

üAuszahlung einer Rente ein Leben lang.

üAuszahlung einer Rente ein Leben lang mit Garantie: Vertraglich kann man vereinbaren, dass im Falle des Todes des Rentenbeziehers die Rente einen gewissen Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

üAuszahlung einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung:
Einmalauszahlung des angesparten Kapitals abzüglich der schon ausgezahlten Leistungen bei Todesfall an die Hinterbliebenen.

üDie auszuzahlenden Leistungen einer Riester Rente beginnen mit Eintritt in den Ruhestand ab 65, zeitgleich mit der Auszahlung der gesetzlichen Rente. Leistungsauszahlung ab 60 kann beantragt werden, wenn der Rentenbezieher bereits in den Ruhestand eintritt und gesetzliche Rente erhält. Allerdings verringern sich die monatlichen Rentenleistungen, je früher man die Riester Rente bezieht.

üVererbung des Vorsorgevermögens bei Todesfall des Renteneinzahlers vor Rentenbeginn an Hinterbliebene ist möglich. Sollen die zu Lebzeiten staatlichen Zulagen oder Steuervor-teile für die Hinterbliebenen erhalten bleiben, muss das angesparte Vorsorgevermögen auf einen bestehenden Riester-Rentenvertrag des Partners überschrieben werden.

Wer kann staatliche Fördermittel beantragen?

Grundsätzlich kann jeder einen Altersvorsorgevertrag abschließen. Die staatlichen Förderun-gen durch Zulagen und Steuervorteile der Riester Rente erhalten ausschließlich
folgende Personen:

üin der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
üBeamte
üAngestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung
üBerufs- und Zeitsoldaten
üWehr- und Zivildienstleistende
üAuszubildende
üEltern im dreijährigem Erziehungsurlaub
üarbeitnehmerähnliche Selbstständige
üpflichtversicherte Selbständige z.B. Handwerker, Künstler, Geburtshelfer, Kurierfahrer
ünicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
ügeringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
üPersonen, die Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen
üPflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte und ihre Ehepartner
üPersonen, die Existenzgründungszuschüsse erhalten ("Ich-AG")
üPersonen, die Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld beziehen


Keine staatlichen Förderungen erhalten:

üSelbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Ausnahmeregelungen sind möglich
ünicht rentenpflichtversicherte Angestellte und Selbstständige in berufsständischen
Versorgungseinrichtungen
üauf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen
ügeringfügig Beschäftigte, die Sozialversicherungsfrei sind
üBezieher der Vollrente wegen Alters
üBezieher von einer Berufsunfähigkeits, Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
üBezieher von Sozialgeldern
üStudierende

Wenn Sie selbst nicht zu diesem Personenkreis gehören, aber Ihr Ehepartner, so haben auch Sie Anspruch auf staatliche Riester-Förderung. Auch wenn Sie nicht erwerbstätig und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie müssen noch nicht einmal eigenen Sparbeitrag leisten. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Ehe-partner beide einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.

Wie bekomme ich die staatlichen Zulagen?

Vor Abschluss Ihrer Altersvorsorge sollten Sie klären, ob Ihr Vorsorgeprodukt das "Riester-Zertifikat" hat. Denn nur mit der Riester-Zertifizierung wird das Vorsorgeprodukt staatlich gefördert. Welche Kriterien das Altersvorsorgeprodukt erfüllen muss, ersehen Sie auf unserer Seite mit den 5 wichtigen Kriterien (Verlinkung). Anträge für die Fördermittel können Sie über Ihren Altersvorsorgeanbieter laufen lassen. Dieser stellt stellvertretend für Sie jährlich einen Förderungsantrag bei der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen). Die zentrale Zulagenstelle ist für die Berechnung und Auszahlung der Fördermittel zuständig. Die Auszahlung der Zulage von der Zulagenstelle geht direkt in Ihre Altersvorsorge.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe Sie Fördergelder erhalten können, abhängig von Ihrer Lebenssituation.


Wie viel muss ich sparen, um die Zulagen voll auszuschöpfen?

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen jährlich 3% (ab 2008 4%) Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihr Riester-Rentenprodukt fließen. Diese erforderliche Gesamtsparleistung setzt sich aus dem Eigenbeitrag und den staatlichen Zulagen zusammen.

Gesamtsparleistung = Eigenbeitrag + staatliche Zulagen

Ihr Eigenbeitrag um die Zulagen voll auszuschöpfen ist demnach 3% bzw. 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens minus die staatlichen Zulagen.

Eigenbeitrag = Gesamtsparleistung - staatliche Zulagen

Zahlen Sie einen geringeren Eigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag ein, erhalten Sie die Zulagen nur anteilig- z. B. bei 50% Eigenbeitrag erhalten Sie die Hälfte der vollen Zulagen.


Bleibt mein Eigenbeitrag immer
gleich?

Ändert sich Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen, sollte Ihr Eigenbeitrag ent-sprechend angepaßt werden. Ihr Eigenbeitrag für 2008 sollte auch an die Erhöhung der optimalen Gesamtsparleistung von 3% auf 4% angepaßt werden, wenn Sie die Zulagen in voller Höhe erhalten wollen. Die Höhe der Zulagen steigt 2008 zwar auch, trotzdem müssen Sie 2008 in der Regel für die vollen Zulagen Ihren Eigenbeitrag erhöhen.


Wie hoch ist der
Mindesteigenbeitrag?

Seit 2005 gilt ein einheitlicher Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr. Diesen Eigen-beitrag müssen Sie mindestens leisten, auch wenn Ihr sozialversicherungspflichtiges Vor-jahreseinkommen so niedrig ist, dass allein die Zulagen schon 3% bzw. 4% ausmachen würden.


Welche
Steuervorteile gewährt der Staat?

Eigenbeiträge und Zulagen für geförderte Altersvorsorgeprodukte können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für einkommensstarke Personen oder Alleinstehende ist es besonders lohnenswert. Das Finanzamt prüft automa-tisch, ob die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt. Wenn ja, werden nicht nur die Ihnen zustehenden Zulagen in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt. Zusätzlich wird Ihnen die Steuerersparnis, die über die Höhe der Zulagen hinausgeht, von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Sie können folgende Höchstbeträge steuerlich geltend machen:


Kann ich auch im Ausland riestern?

Die Riester Rente können Sie mit ins Ausland nehmen, wenn Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen. Allerdings müssen Sie die staatlichen Förderungen, die Sie erhalten haben, zurückzahlen. Denn mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist die Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich.Die Rückzahlung können Sie auf Antrag stunden. Dann können Sie schrittweise zinslose Tilgung der Rückzahlungsforderungen beantragen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz sowohl in Deutschland, als auch im Ausland haben, müssen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen beachten.


Kann ich vorzeitig meine Riester-Vorsorge kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der Altersvorsorge widerspricht zwar dem Ziel, eine langfristige private Zusatzrente aufzubauen, doch eine Kündigung ist dennoch mit Abschlägen möglich. Wenn Sie sich für eine Kündigung Ihres Altersvorsorgevertrages entscheiden, müssen Sie alle bis zur Vertragsauflösung erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.Günstiger ist es, wenn Sie den Vertrag nur ruhen lassen. Sie zahlen dann keine Beiträge ein und erhalten dementsprechend keine Zulagen. Aber Ihr bereits angespartes Kapital wird weiterhin verzinst.




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